Testamentsvollstreckung mit Herz und Hirn

Maik Bolsmann

In Deutschland wird jedes Jahr Vermögen im Wert von schätzungsweise 200 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge gehen allein zwischen 2015 bis 2024 insgesamt rund 3,1 Billionen Euro auf die nächste Generation über. Etwas mehr als 1,4 Billionen Euro davon in Form von Barvermögen und Wertpapieren, knapp 1,3 Billionen Euro in Form von Immobilien.

Hinter den Zahlen steht für die Erben immer ein menschlicher Verlust. Der mit einer Erbschaft verbundene Vermögenszugewinn stellt sie in dieser Ausnahmesituation oft zusätzlich vor große Herausforderungen. Wer Vermögen zu vererben hat, kommt nicht umhin, sich besser früher als später Gedanken über dieses sensible und anspruchsvolle Thema zu machen. Nicht allein um des eigenen Seelenfriedens willen, sondern auch des Friedens unter den Erben. Eine rechtzeitige Planung ist daher mehr als empfohlen, um Unklarheiten und mögliche Konflikte von Anfang an zu vermeiden.

Der letzte Wille, also das Testament, scheint allerdings das schwierigste Schriftstück zu sein, das wir in unserem Leben zu Papier bringen. Die einen versuchen es gar nicht erst, die anderen nutzen die Hilfe Dritter, oft auch einen Testamentsvollstrecker.

Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung in einer Hand

Manche Vermögende bestimmen enge Freunde oder nahe Angehörige zu ihrem Testamentsvollstrecker. Das Problem ist, dass diese die genauen Vermögensverhältnisse oft nur unzureichend kennen oder keine Erfahrung in Nachlassangelegenheiten haben und zudem mit dem Vermögensinhaber altern. Es ist kein Wunder, wenn sie sich überfordert fühlen oder sich gegenüber den Erben in einer persönlich heiklen Situation sehen. So kommt es dann regelmäßig dazu, dass die sorgfältig ausgewählte Vertrauensperson das Amt ausschlägt. In solchen Fällen ist es ratsamer, einen Akteur zu betreuen, der den letzten Willen des Erblassers ebenso kenntnisreich wie gewissenhaft umsetzen kann. Eine Möglichkeit dafür, die mehr Beachtung verdient, ist die Beauftragung eines vertrauenswürdigen, eventuell bereits seit vielen Jahren vertrauten Vermögensverwalters. Indem dieser die Expertise eines professionellen Vermögensspezialisten mit der eines qualifizierten Testamentsvollstreckers vereint, bietet er die besten Voraussetzungen für eine reibungslose Übertragung eines Vermögens auf die nächste Generation.

Bei B&K Vermögen haben wir uns aus eben diesem Grund schon früh dazu entschieden, Nachlassplanung und Testamentsvollstreckung als eigenständiges Beratungsangebot für unsere Kunden anzubieten. Im Rahmen dessen ordnen wir insbesondere den Nachlass, regeln eventuelle Verbindlichkeiten, kümmern uns um die Erbschaftsteuererklärung und verteilen schließlich das Erbe exakt nach den Vorgaben im Testament.

Mit Einfühlungsvermögen und Expertise

Wir legen bei der Nachfolgeplanung auch größten Wert darauf, den Erblasser und die einzubeziehenden Familienangehörigen behutsam an die mit einer Nachfolgeplanung verbundenen Herausforderungen heranzuführen und ihnen bei jedem Schritt zur Seite zu stehen.

Am Anfang steht immer ein weißes Blatt Papier. In einem formlosen Gespräch erklärt uns ein Kunde seinen letzten Willen, den wir gemeinsam vorformulieren, wobei wir auch das Für und Wider einer Testamentsvollstreckung und deren Notwendigkeit sondieren. Im weiteren Verlauf begleiten wir die Erstellung eines passgenauen Schriftstücks und bringen dabei nicht nur unsere Erfahrung als unabhängiger Vermögensverwalter aus vielen Praxisfällen der Vergangenheit ein, sondern auch Herz und Hirn.

Die Themen in diesem Beratungsfeld sind so vielfältig wie komplex. Vorsorgevollmacht, Betreuungsrecht, Patientenverfügung sind weitere regelungswürdige Dokumente. Auch steuerliche Aspekte rücken immer weiter in den Fokus. Das ergibt sich gerade in jüngster Zeit aus der gesetzlichen Anpassung des Bewertungsgesetzes bei der Vererbung und Verschenkung von Immobilien ab 2023. Diese werden seit Beginn dieses Jahres höher bewertet. Experten gehen von Steigerungen um 20 bis 30 Prozent aus – was eine sorgfältige und vorausschauende Planung des Erbes umso wichtiger macht.

Wenn es um erbschaft- und schenkungsteuerliche Fragen geht, bedienen wir uns unseres eigenen Netzwerks an Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, sollten Kunden die Expertise anderer Berater mit diesem speziellen Know-how, sofern vorhanden, nicht einschätzen können. In diesem Fall bauen wir die Brücke zwischen dem Kunden einerseits und steuerlichen sowie rechtlichen Experten andererseits.

Die wichtigsten Formen der Testamentsvollstreckung

Insbesondere zwei Formen der Testamentsvollstreckung verdienen besondere Beachtung: Erstens die Abwicklungsvollstreckung und zweitens die sogenannte Dauertestamentsvollstreckung.

Bei der Abwicklungsvollstreckungist es von unschätzbarem Vorteil, dass wir mit der Vermögens- und Familiensituation unserer Mandanten bestens vertraut sind und uns umfassend und aktiv für ihren letzten Willen einsetzen können. Unsere Tätigkeit bedeutet auch für die Familie eine erhebliche zeitliche wie organisatorische Entlastung. Sie kann zwar die emotionalen Belastungen der Angehörigen nicht mildern, unnötige Streitigkeiten aber sollten sich damit in jedem Fall verhindern lassen. Mit Sicherheit können sich alle darauf verlassen, dass die Vermögen unserer Mandanten bis zur vollständigen Umsetzung des im Testament festgeschriebenen Willens unter unserer Verwaltung bleiben.

Die zweite Form der Testamentsvollstreckung, auf die ich eingehen möchte, ist die Dauertestamentsvollstreckung. Sie ist zu empfehlen, wenn ein gesamter Nachlass oder Erbteile für einzelne Miterben eine bestimmte Zeit verwaltet werden sollen. Dies kann der Fall sein, wenn es minderjährige Erben gibt oder junge Erwachsene, die noch nicht in der Lage sind, sich selbst um das geerbte Vermögen zu kümmern, mit dem Tod der Eltern konfrontiert werden. Auch hier gilt es, frühzeitig Vorsorge zu tragen, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.

Gerade für die aktuelle Erbengeneration der Millennials, also der zwischen 1981 und 1997 Geborenen, gehören Gedanken über den eigenen Tod verständlicherweise nicht zu den Themen, mit denen sie sich beschäftigen möchten. In dieser Lebensphase bestimmen zahlreiche private oder berufliche Ziele den Alltag und Prioritäten werden anders gesetzt. Dennoch stellt sich auch für sie irgendwann die Frage, was mit ihren Vermögen eines Tages geschehen soll, wie es am besten weiter verwaltet, angelegt und vererbt werden soll. Spätestens in der Kombination von minderjährigen Kindern und Immobilieneigentum ergeben sich Konstellationen, in denen aus unserer Sicht ein Testament und die Verfügung eines Testamentsvollstreckers unerlässlich sind.

Sich mit allen den oben aufgeführten Themen auseinanderzusetzen, bleibt niemanden von uns erspart. Je früher man Antworten auf die unvermeidlichen Fragen erhält, desto entspannter lässt sich das Leben genießen.

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