Stiftungsfonds: So gelingt Vermögensverwaltern das Anlegen für die Ewigkeit

Marc Ospald

Stiftungsfonds sind eine Klasse für sich unter den aktiv gemanagten Fonds. Stiftungen sind grundsätzlich auf lange Zeiträume ausgelegt. Sie überdauern die Zeiten, tragen Namen und Ideen weiter, setzen sich für gemeinnützige Zwecke ein. Und Stiftungen werden per se als positiv und seriös angesehen. Dabei stehen sie konstant im Spannungsfeld zwischen Erhaltung der Vermögensubstanz und Finanzierung der operativen Aufgaben. Stiftungsfonds sollen ihnen genau in diesem Spannungsfeld zur Seite stehen – auch die von unabhängigen Vermögensverwaltern.

Deutschlandweit gibt es nach Informationen des Bundesverband Deutscher Stiftungen rund 23.800 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts, von denen 92 Prozent gemeinnützige Zwecke verfolgen. In der Schweiz sollen es über 13.000 gemeinnützige Stiftungen sein, in Liechtenstein existieren fast 2.000 eingetragene Stiftungen. Sie alle unterliegen individuellen Satzungen und Anlagerechtlinien.

Üblicherweise sind in den Satzungen all dieser Stiftungen sehr konkrete grundsätzliche Anforderungen zum Umgang mit ihrem Vermögen zu finden – von der Bestandserhaltung oder der Zweckverwirklichung durch wirkungsorientierte und nachhaltige Geldanlagen über den Einsatz des Stiftungsvermögens bis hin zur Bildung und Verwendung von Rücklagen oder Umschichtungen.

„Grundgesetz“ der Vermögensanlage

Anlagerichtlinien einer Stiftung beziehen sich direkt auf die Satzung und dürfen dieser nicht widersprechen. Sie sind bei der Vermögensanlage essenziell, sind unverzichtbar und als „Grundgesetz“ zu verstehen. Das hat auch juristische Gründe: Agiert der Vorstand unstrukturiert und nach Gutdünken, kann es zu Haftungsrisiken kommen. Damit sind die Anlagerichtlinien auch für die Vermögensverwalter die entscheidende Arbeitsgrundlage und zudem verbindlich. Sie regeln unumstößlich die Grundsätze der Vermögensanlage für jede Stiftung und bieten den Leitfaden, um Anlageentscheidungen zielorientiert, strukturiert und nachvollziehbar treffen zu können. Erstellt werden diese gemeinhin von Stifterin, Stifter oder Stiftungsleitung unmittelbar nach der Gründung.

Konservativ als Richtlinie – bislang

„Langfristige Finanzstabilität“ ist das Mantra, das immer wieder in Gesprächen mit Stiftungen zu hören ist. Vor der Niedrig- und Nullzinsphase orientierten sie sich bei der Anlage des Stiftungsvermögens deswegen häufig an der 70/30-Regelung. Dahinter versteckt sich eine Investition zu 70 Prozent in Anleihen und zu 30 Prozent in Aktien. Es wundert nicht, dass sich diese Aufteilung in einer Zeit entwickelte, in der Rentenpapiere eine langjährige durchschnittliche Rendite von mehreren Prozent brachten. Unter diesen Rahmenbedingungen bot sich eine solche Portfolioaufteilung an, da hohe und sichere Erträge generiert wurden.

Mittlerweile muss aber längst anders agiert werden. Der Blick fällt daher zwangsläufig auch bei Stiftungen immer häufiger auf die Assetklasse Aktien. Im Fokus sind dabei nicht hochspekulative Aktien oder Zockerpapiere zum Erzielen von kurzfristigen Kursgewinnen. Für Stiftungen steht die langfristige Anlage in Sachwerte im Mittelpunkt. Denn Aktien können durchaus auch konservative Anlagen sein – vorausgesetzt, es werden die richtigen ausgewählt. Deshalb sind Aktien heute eine hochrelevante Anlageklasse für Stiftungen, die ihren Satzungszweck erfüllen und ihr Kapital erhalten wollen und müssen. Denn hinter dem stiftungsrechtlichen Gebot des Kapitalerhalts steckt letztlich der Gedanke, dass die Leistungsfähigkeit der Stiftungen im Spannungsfeld von Rendite und Risiko erhalten werden muss.  

Stiftungsfonds – ursprünglich defensiv

Der Begriff „Stiftungsfonds“ ist nicht eindeutig definiert oder gar geschützt, wird aber in der Finanzindustrie meist so verstanden: Stiftungsfonds sind spezielle Investmentfonds, die oft als Mischfonds explizit für diese Zielgruppe aufgelegt werden und für die defensive Vermögensanlage von Stiftungen besonders gut geeignet sind.

Üblicherweise sind sie risikoarm konzipiert und deshalb bei verschiedenen risikoaversen Kapitalanlegern wie Privatpersonen, Non-Profit-Organisationen, Vereinen und gGmbHs mit einem ausgeprägten Sicherheitsbedürfnis sehr beliebt. Solche Fonds erreichten in den letzten Jahrzehnten beachtliche Größenordnungen, auch weil sie sich an einer konservativen Anlagestrategie ausrichteten und sich dabei beispielsweise an der 70/30-Regelung orientierten. Die Stiftungsfonds der Zukunft – und die aktuelle Marktsituation ohnehin – erfordern allerdings eine andere Herangehensweise

Zukunftsweisend: dynamische Stiftungsfonds

Weniger Restriktionen, dafür mehr Möglichkeiten bei der Asset Allokation bei erhaltenem Risikobewusstsein – das sind in unseren Augen die Merkmale der Stiftungsfonds der zweiten Generation. Beispiel dafür ist die ertragsorientierte defensive Anlagestrategie des HP&P Stiftungsfonds, der vollständig ohne Anleihen-Risiko oder Währungsrisiken konzipiert ist.

Investiert wird dabei nahezu das komplette Kapital in attraktive Aktien aus dem europäischen Portfolio, die sich insbesondere durch ihre Dividendenrendite auszeichnen. Der Mehrertrag wird vor allem über die Aktienselektion mithilfe eines vorgelagerten Filters und unseres vielfach erprobten und bewährten Multi-Faktor-Ansatzes erzielt. Nachhaltigkeitskriterien sind ein weiterer fester Bestandteil der Auswahlstrategie. Auf diese Weise entsteht ein attraktiver Lösungansatz für Stiftungen und andere defensiv ausgerichtete Anleger, die Rendite erzielen müssen, aber Risiken zugunsten des Kapitalerhaltes vermeiden wollen.

 

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